Damals war es und da wurde ich nur wegen der Aussage von 2 Polizisten wegen angeblichen Nutzens eines Mobiltelefones während der Fahrt belangt. Leider lag mein Telefon zu Hause. Keinerlei Bemühungen meinerseits - zu beweisen, das ich nicht telefoniert habe, wurden zugelassen und auch meine Anwältin konnte einer "Verurteilung" nichts entgegensetzen.
Schön wäre es da gewesen, gegen ein Foto vorgehen zu können.
Schön wäre es da gewesen, gegen ein Foto vorgehen zu können.
Die verdachtsunabhängige Aufnahme verstoße gegen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, sagten die Richter.gelesen bei Temposünder: Radarkontrollen: Richter akzeptieren Fotos nicht mehr als Beweis - WirtschaftsWoche
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