Das Logbuch von Duftbäumchen hat unter dem Titel verwählt ein paar spannende Fragen zur Ungültigkeit der Leipziger Stadtratswahl gestellt. Am interessantesten finde ich die 4. Frage, die als Nummer 3 aufgeführt wird.
Werden die für die Berechtigungskontrolle zuständigen Wahlhelfer zur Verantwortung gezogen? Wenn ja: Wie?
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