13 Juli 2009

Konsequenzen - disziplinarisch und monetär

Das Logbuch von Duftbäumchen hat unter dem Titel verwählt ein paar spannende Fragen zur Ungültigkeit der Leipziger Stadtratswahl gestellt. Am interessantesten finde ich die 4. Frage, die als Nummer 3 aufgeführt wird.
Werden die für die Berechtigungskontrolle zuständigen Wahlhelfer zur Verantwortung gezogen? Wenn ja: Wie?


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