Alle interessierten Leipzigerinnen und Leipziger sind dazu herzlich eingeladen. Vertreter des Vorhabenträgers, der Thomasiusstraße GbR, und des Stadtplanungsamtes erläutern des Projekt und stehen für Nachfragen zur Verfügung.
Planungsrechtliche Voraussetzung für die Verwirklichung des Vorhabens ist die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „Friedrich-Ebert-Straße“, die der Stadtrat am 14. September beschlossen hatte. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit dazu läuft noch bis zum 18. November.
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