12 Dezember 2009

eingewickelt, zugebunden, bewegungslos

keine Freiheitsberaubung ???
... weil sie unruhige Krippenkinder zum Schlafen in Decken eingewickelt und diese mit Stoffwindeln zugebunden hatten, so dass sich die Kinder nicht bewegen konnten. Bei einer Kontrolle seien mehrere Kinder im Alter von einem bis anderthalb Jahren so aufgefunden worden. ...
Wie Oberstaatsanwalt Christian Avenarius am Freitag in Dresden sagte, hätten die Ermittlungen ergeben, dass das Verhalten der Erzieherinnen beim Mittagsschlaf der Kinder weder den Tatbestand der Freiheitsberaubung noch den der Körperverletzung erfülle.
Ermittlungen gegen Dresdner Erzieherinnen eingestellt

Keine Kommentare:

Beliebte Posts