19 September 2008

Parisax verklärt den Blick

Sowohl der Freistaat als auch und Kommunen sollten sich beteiligen, sagte Hennig. Auf keinen Fall aber dürften die höheren Kosten auf die Eltern abgewälzt werden.
Paritätischer Wohlfahrtsverband gegen höhere Kita-Beiträge

Sorry, aber das ist doch Blödsinn. Ich möchte Frau Hennig bitten einen Blick ins SächsKiTaG zu werfen.

§ 15 (2) Die ungekürzten Elternbeiträge sollen bei Krippen mindes-
tens 20 und dürfen höchstens 23 Prozent, bei Kindergarten und
Horten mindestens 20 und höchstens 30 Prozent der zuletzt nach
§ 14 Abs. 2 bekannt gemachten Betriebskosten betragen. Auf-
wendungen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 sind in die Berechnung nicht
einzubeziehen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall der Inan-
spruchnahme des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4.

Das heisst im Klartext: Steigen die Personalkosten, müssen automatisch (!!!) auch die Elternbeiträge steigen.
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