Sowohl der Freistaat als auch und Kommunen sollten sich beteiligen, sagte Hennig. Auf keinen Fall aber dürften die höheren Kosten auf die Eltern abgewälzt werden.Paritätischer Wohlfahrtsverband gegen höhere Kita-Beiträge
Sorry, aber das ist doch Blödsinn. Ich möchte Frau Hennig bitten einen Blick ins SächsKiTaG zu werfen.
§ 15 (2) Die ungekürzten Elternbeiträge sollen bei Krippen mindes-
tens 20 und dürfen höchstens 23 Prozent, bei Kindergarten und
Horten mindestens 20 und höchstens 30 Prozent der zuletzt nach
§ 14 Abs. 2 bekannt gemachten Betriebskosten betragen. Auf-
wendungen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 sind in die Berechnung nicht
einzubeziehen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall der Inan-
spruchnahme des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4.
tens 20 und dürfen höchstens 23 Prozent, bei Kindergarten und
Horten mindestens 20 und höchstens 30 Prozent der zuletzt nach
§ 14 Abs. 2 bekannt gemachten Betriebskosten betragen. Auf-
wendungen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 sind in die Berechnung nicht
einzubeziehen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall der Inan-
spruchnahme des Wunsch- und Wahlrechts nach § 4.
Das heisst im Klartext: Steigen die Personalkosten, müssen automatisch (!!!) auch die Elternbeiträge steigen.
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